Forensik: Auftragsabwicklung

Auswertungsauftrag

Damit die Sachverständigen von fast-detect in einem Verfahren tätig werden können bedarf es im Regelfall der schriftlichen Beauftragung zur forensischen Auswertung von Beweismitteln durch die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. durch das zuständige Gericht. Dabei regelt der erteilte Auswertungsauftrag meist sehr präzise den Auswertungsumfang indem er dem Sachverständigen über den dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalt informiert und indem er festlegt, welche Beweise durch den Sachverständigen zu sichern und in seinem Gutachten zu dokumentieren sind bzw. zu welchen Fragen der Sachverständige in seinem Gutachten Stellung nehmen soll.

Umgang mit Beweismitteln

Die auszuwertenden Beweismittel und Verfahrensunterlagen werden fast-detect im Regelfall zusammen mit dem Gutachtenauftrag durch ein hierfür spezialisiertes Transportunternehmen in sicherheitsversiegelten Paketen zugestellt. Unmittelbar nach dem Eintreffen der Beweismittel werden diese bei fast-detect gezählt, gekennzeichnet, elektronisch erfasst und für die nachfolgende Auswertung in speziell gesicherten Räumen asserviert.

Im weiteren Verlauf der forensischen Auswertung wird jeder Kontakt, den ein Mitarbeiter mit einem Beweismittel hat, erfasst und protokolliert. Grundsätzlich gilt für alle unserer Mitarbeiter, dass auszuwertende Speichermedien mit größter Sorgfalt zu behandeln sind. Die Erfassung, Analyse und Auswertung von Daten erfolgt nach strengen forensischen Grundsätzen. Einer dieser Grundsätze ist, dass veränderliche Datenträger vor der eigentlichen Auswertung mit speziellen Schreibschutzvorrichtungen kopiert werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Originalbeweismittel durch die Auswertung keinerlei Veränderung erfahren und sich somit der Befund anhand der Originaldatenträger jederzeit nachvollziehen und nachprüfen ließe.

Regelmäßiger Informationsaustausch mit den am Verfahren beteiligten Ermittlungsbehörden

Da sich im Laufe der Auswertung ständig neue Erkenntnisse ergeben, welche zum Teil Einfluss auf den weiteren Auswertungsumfang und -erfolg haben, ist der regelmäßige Informationsaustausch mit den am Verfahren beteiligten Ermittlungsbehörden für fast-detect ein unerlässlicher Bestandteil jeder forensischen Auswertung. Im Rahmen dieses Informationsaustausches werden neue Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden mit dem in der forensischen Auswertung festgestellten Befund verglichen und sich hieraus ergebende weitere empfohlene Auswertungsschritte besprochen. Ziel dieses Informationsaustausches ist es durch regelmäßige Information des Auftraggebers zu erreichen, dass dieser zu jedem Zeitpunkt der Auswertung in Abhängigkeit der bereits erzielten Ergebnisse den Auswertungsauftrag gegebenenfalls erweitern oder auch einschränken kann.

Gutachtenerstellung

Am Ende der Auswertungstätigkeit steht die Gutachtenerstellung im Rahmen dieser der Sachverständige alle durch die Auswertung festgestellten Befunde gerichtsfest dokumentiert. Dabei werden sowohl belastende als auch entlastende Beweise neutral und unabhängig festgehalten.
Nach der Gutachtenerstellung wird das fertige Gutachten zusammen mit allen für die Auswertung übergebenen Beweismittel und Verfahrensunterlagen wieder an den Aufraggeber zurückgegeben. Auch hierfür bedient sich fast-detect wieder der Dienstleistungen des hierfür spezialisierten Transportunternehmens.

Gerichtsverhandlungen

Abhängig vom Gutachtenergebnis und dem weiteren Verfahrensverlauf werden die fast-detect Sachverständigen zur Erstattung und Erläuterung ihres Gutachtens bei Gericht geladen. Durch ihr spezielles Fachwissen und ihre Expertise helfen sie den am Verfahren beteiligten Parteien, die sich aus dem Gutachten ergebenden speziellen technischen Sachverhalte zu verstehen.

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