Forensik: Sicherheitsauflagen / Sicherheitsstandards

Die nachfolgenden und weitere Sicherheitsmaßnahmen sowie deren regelmäßige Überprüfung sind Grundvoraussetzungen für unser Wirken im Forensik-Bereich. Sie sind für unsere Auftraggeber ein Garant für ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit beim Umgang mit Beweismitteln, Verfahrensakten und sensiblen Daten im Kontext forensischer Auswertungen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass nachfolgend keine Details beschrieben werden und einige Sicherheitsmaßnahmen gänzlich unerwähnt bleiben.

 

Einige unserer personellen Sicherheitsmaßnahmen sind:

 

  • Alle fast-detect Mitarbeiter mit Zugang zum Geschäftsbereich fast-detect Forensic werden regelmäßig (derzeit halbjährlich) einer umfangreichen und weitgehenden polizeilichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen (selbst die Buchhaltungskraft sowie die Putzfrau sind entsprechend polizeilich überprüft; der Vermieter hat keinen Zugang).
    Zuständig für diese Sicherheitsüberprüfungen ist das Kriminalfachdezernat 1 München, Kommissariat 15, Bayerstraße 35-37 in 80335 München.
    Wenn Sie über ein berechtigtes Interesse verfügen und Auskünfte über das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfungen unserer Mitarbeiter wünschen, werden wir gerne den direkten Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner beim Kriminalfachdezernat 1 München, Kommissariat 15 herstellen.
  • Zusätzlich wurden alle Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich digitale Forensik unter Verweis auf die einschlägigen Rechtsvorschriften im Sinne des § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (vom 02. März 1974 BGBI. I S. 547) zur besonderen Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Die Verpflichtung erfolgte mit Hinweis und Aushändigung der Strafvorschriften des § 210 Abs. 3 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 203 Abs. 2, 4 und 5 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen, § 204 StGB Verwertung fremder Geheimnisse, §§ 331, 332 StGB Vorteilsannahme und Bestechlichkeit und § 353 b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses.
  • Zusätzlich wurden alle Mitarbeiter über die Grundzüge des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Kenntnis gesetzt und auf die Strafvorschrift des Art. 37 BayDSG hingewiesen.
  • Schließlich gibt es strenge und für alle Mitarbeiter verbindliche Sicherheitsprozesse mit Checklisten für sicherheitsrelevante Tätigkeiten.

 

Einige unserer räumlichen Sicherheitsmaßnahmen sind:

 

Unsere Einrichtungen und Prozesse erfüllen die Vorgaben des kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes für technische Prävention des Polizeipräsidiums München und wurden bereits mehrfach durch die Kriminalpolizei abgenommen.

 

  • Sämtliche Laboreinrichtungen der fast-detect GmbH sind mit Einbruch hemmenden Vorkehrungen versehen.
  • Beweismittel und insbesondere Datenträger bewahren wir in einer gesondert verschließbaren, ebenfalls einbruchgesicherten und gegen direkte Sonneneinstrahlung geschützten Asservatenkammer auf.
  • Zusätzlich werden alle Eingangsbereiche sowie sicherheitskritischen Zonen permanent videoüberwacht. Sämtliche Videosignale werden ereignisgesteuert, netzstromunabhängig auf zwei örtlich getrennten und unzugänglichen digitalen Langezeitaufzeichnungssystemen redundant gespeichert.
  • Ergänzt wird dieser Schutz durch eine moderne, manipulationssichere, kombinierte Brand-, Einbruchs- und Überfallmeldeanlage, welche zur Alarmierung von Polizei und Feuerwehr mittels Standleitung bei einem Wach- und Sicherheitsdienst aufgeschaltet ist. Im Alarmfalle erfolgt durch den Sicherheitsdienst automatisch eine direkte und unverzügliche Verständigung der Polizei.
  • Unsere Gutachten, Datensicherungen, vom Auftraggeber mitgeschickte Akten und weitere sensible Unterlagen bewahren wir in brandgeschützten Tresoren auf.

 

Kein Zugang unbefugter Personen

 

  • Nur Personen definierter "Vertrauensgruppen" haben Zugang zum Geschäftsbereich fast-detect Forensic. Die Vertrauensgruppe regelt auch den Zugang zu bestimmten Zonen innerhalb dieses Geschäftsbereichs.
    Selbst polizeilich überprüfte Mitarbeiter anderer fast-detect Geschäftsbereiche haben nur in definierten Ausnahmefällen und nur unter ständiger Aufsicht eines zugangsberechtigten Mitarbeiters Zugang zu klar definierten Bereichen/Zonen des Geschäftsbereichs fast-detect Forensic.

 

Einige unserer IT-Sicherheitsmaßnahmen sind:

 

Auf technischer Ebene setzt fast-detect Forensic auf eine moderne und überwachte Sicherheitsinfrastruktur und festgeschriebene Prozesse. Hierzu zählen:

 

  • Zugangskontrollsysteme
  • System zur Protokollierung der Anwesenheit
  • ein getrenntes von der Außenwelt physikalisch abgeschirmtes und überwachtes Auswertungsnetzwerk (mit mehrfachem Schutz vor versehentlicher oder bewußter Falschkonfiguration) und regelmäßiger Virenprüfung,
  • ein elektronisches Asservaten- und Auftragsverwaltungssystem, welches sämtliche auftragsbezogenen Vorgänge vom Eingang der Asservate bis zum Versand nach Abschluss des Gutachtens lückenlos dokumentiert,
  • definierte Sicherheitszonen sowie
  • strenge Passwort-Vorgaben.

Sämtliche Laborräume sind ausreichend klimatisiert, um im Umgang mit Beweismitteln eine geforderte stabile Betriebstemperatur und ein einheitliches Raumklima zu gewährleisten.

 

Regelmäßige Überprüfungen

 

  • Der Sicherheitsbeauftragte für den Geschäftsbereich fast-detect Forensic führt regelmäßig interne Schulungen, Sicherheitseinweisungen und -audits durch.
  • Regelmäßig finden Sicherheitsüberprüfungen aller Mitarbeiter des Geschäftsbereichs fast-detect Forensicsowie weiterer fast-detect Mitarbeiter, die irgendwie in Berührung mit Asservaten, Akten, Gutachten oder sensiblen Verfahrensdaten kommen könnten, statt.
  • Anlassunabhängig, unregelmäßig und unangekündigt finden durch die Kriminalpolizei Überprüfungen aller Räumlichkeiten des Geschäftsbereichs fast-detect Forensic statt.
    Dabei wird u.a. geprüft, ob nach wie vor alle Sicherheitsauflagen eingehalten werden und ob sich nur überprüfte Mitarbeiter in den Räumen des Geschäftsbereichs fast-detect Forensic aufhalten.
  • Die Zertifizierung aller Prozesse im Geschäftsbereich fast-detect Forensic gemäß dem Standard DIN ISO 9001:2008 verpflichtet uns dazu, dass auch intern unsere Sicherheitsstandards regelmäßig geprüft und verbessert werden.

 

Sicherer Transport von Beweismitteln / Akten

 

Auch beim Transport von Beweismitteln und Akten setzt fast-detect Forensic auf ein Höchstmaß an Qualität und Zuverlässigkeit. Wir beauftragen für den Transport einen nach ISO 9001 zertifizierten Speditionsverbund, der auf Wertgegenstände und nicht ersetzbare Einzelstücke (sogenannte Unikate) spezialisiert ist. Durch unsere speziellen Konditionen kommt dieser Transport kaum teurer als ein Transport mit Standard-Paketdiensten, bietet aber u.a. folgende Leistungen:

  • Alle Pakete werden mit Siegelbändern und Siegeletiketten gegen unbemerkte Öffnungsversuche durch Dritte geschützt und zum Zweck der elektronischen Transportverfolgung mit einem Barcode versehen.
  • Alle Kontakte mit den Paketen und sämtliche Übergaben werden einzeln auf einem Begleitschreiben dokumentiert und auch elektronisch erfasst.
  • Sog. "Highvalue-Pakete" werden an allen Umschlagplätzen gesondert behandelt. Entsprechende Pakete werden z.B. für die Dauer des Aufenthalts am Umschlagplatz in speziellen Video- und Alarmanlagen überwachten Sicherheitsbereichen mit eingeschränkten Zugangsberechtigungen zwischengelagert.
  • Das fast-detect eigene Auftragserfassungs- und Verwaltungssystem erfasst alle Sendungsaufträge zu und von fast-detect und meldet automatisch Paketlaufzeitüberschreitungen anhand der Barcodes zur Paketverfolgung.

Zur Erleichterung der Auftragsabwicklung werden alle Transporte von unseren Kunden an uns und alle Rücktransporte an unsere Kunden im Namen und auf Rechnung der fast-detect GmbH bei unserem Transport-Partner beauftragt. Sobald uns unsere Kunden per Fax über die Abholbereitschaft eines neuen Auftrags informieren, veranlassen wir die Abholung und überwachen den Transport mittels elektronischer Statusabfragen

Für weitere Informationen nehmen bitte berechtigte Interessenten (z.B. über Kontaktformular) Kontakt mit dem Geschäftsführer, Herrn Thomas Salzberger, auf.

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